Auszüge einiger Anträge / Anfragen der FWG Dreieich


 

Die FWG beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  

Bei der Umstellung der Straßenreinigung soll im Testzeitraum ein Straßenreinigungkataster erstellt werden, nach dem dann die Straßen Saison- und verschmutzungsbedingt  gereinigt werden.

 

Begründung:

Durch die Erfassung der notwendigen Reinigungsintervalle ist es dann möglich nach dem Testzeitraum die Straßen individuell nach ihrem Verschmutzungsgrad und der jeweiligen Jahreszeit zu reinigen. Das Spektrum könnte dann unter Umständen von wöchentlicher bis zu monatlicher Reinigung reichen.

Damit wäre u.U. eine weitere Kostenersparung verbunden.


 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Neubau des BI K-Hauses wird im Haushaltsjahr 2012 nicht durchgeführt, ebenso damit verbunden auch nicht der Abriss des alten Hauses.

Die Mittel, sowohl für den Abriss (Produkt 08.01.04 – S. 364 – Konto 900602 45.000€) als auch für den Neubau (800.000 €) sind in 2012 abzuplanen.

Die Mittel werden bei Bedarf 2013 neu in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Da erst im Laufe des 1. Quartal in 2012 über die Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung gem. den Kienbaum-Vorschlägen entschieden wird, erscheint uns eine Abplanung der Maßnahmen das BI K-Haus betreffend sinnvoll.

Ob und in wie weit das Konzept des BI K-Hauses nach den Beratungen der Fraktionen im Rahmen der Schuldenbremse Bestand hat ist zur Zeit nicht zu erkennen.

Müsste eine Entscheidung zum Neubau , aufgrund der Flächenveräußerung, in 2012 getroffen werden, so können die Mittel über einen Nachtrag eingestellt werden.

 


 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Mittel für den Generalverkehrsplan (58.000) bei Sachverständigen-Gutachten werden aus dem Haushalt 2012 abgeplant.

Begründung:

Die Erstellung eines Generalverkehrsplanes für die Stadt Dreieich macht Sinn, wenn die Maßnahme „Ortsumfahrung Offenthal“ beendet ist. Gerade diese Umfahrung soll eine wesentliche Entlastung für den Ortskern in Offenthal bringen.

Würde der Plan in 2012 – also vor Fertigstellung der Ortsumfahrung – erstellt werden, so müssten dort „geschätzte“ Verkehrszahlen in den Plan aufgenommen werden. Bei den Neubau gebieten „Heckenborn“, „Albert-Schweitzer-Straße“ aber auch beim Bau der Kreisel in Sprendlingen wurde  jeweils auf die Zahlen des alten Planes zurückgegriffen, bzw. es wurden örtliche Sonderzählungen veranlasst.

Da zur Zeit keine größeren verkehrlichen Maßnahmen geplant sind, ist unserer Meinung nach die Verschiebung auf nach der Fertigstellung der Ortsumfahrung Offenthal unschädlich.

Abgesehen von der Ortsumfahrung Offenthal spricht für eine Verschiebung des Projekts des Generalverkehrsplanung auch die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Neu-Isenburg und Langen. Eine abgestimmte Verkehrsplanung der 3 Städte erscheint besonders auf die Ortsumfahrungen Götzenhain und Offenthal sowie der Nordspange zielführend. Zwischen den Städten gibt es verkehrsplanerische Schnittstellen. Verhandlungen mit Neu-Isenburg und Langen sollten aufgenommen werden. Sie könnten zudem zum finanziellen Vorteil aller 3 Städte führen.

 


 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Bauleitplanung Gewerbegebiet Südliche Rostadt werden 20.000€ in den Haushalt eingestellt.

Bezug Antrag FWG XV/057 vom 17.09.2011 Ordnung und Arrondierung der südlichen Rostadt

Begründung:

Der Ansatz soll dazu dienen, nach dem Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung ein erstes städtebauliches Konzept für die Ordnung und Entwicklung des durch die B3, der Rostädter Straße sowie der Trift umgrenzten Bereiches im Süden von Sprendlingen zu erstellen. Der FNP erlaubt eine weitere städtebauliche Entwicklung in Gestalt eines Gewerbegebietes. Die Stadt sollte mit Priorität diese planungsrechtliche Chance wahrnehmen. Dies kann eine Chance auf Gewerbeansiedlung sein.


 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei den auf Seite 193 aufgeführten Projekte werden nur die Projekte beplant, die realistischer Weise auch in 2012 zu bearbeiten sind. Projekte die zwar wünscheswert sind, aber eine Verschiebung in 2013 möglich ist – z.B. Lärmaktionsplan Südhessen oder auch B-Plan Weibelfeld – sind abzuplanen.

Dabei sind mindestens 35.000 € abzuplanen.

Begründung:

Nach Meinung der FWG ist, wie die Vergangenheit gezeigt hat, eine Abarbeitung aller vorgeschlagenen Projekte nicht möglich. Dies zeigen auch die bereits erlassenen Veränderungssperren. Um diese „Alt-Projekte“ abzuarbeiten und zum Abschluss zu bringen sollten für den Haushalt 2012 nur die wirklich wichtigen und unbedingt nötigen Projekte eingestellt werden. Verschiebbare Projekte sollten auch verschoben werden. Bei den im Haushalt bleibenden Maßnahmen ist ein enger Maßstab anzulegen.

 

Die Entscheidung welche Projekte verschoben werden können ist vom Fachbereich zu treffen.

 


 

Wirtschaftsförderung

hier: Ordnung und Arrondierung der südlichen Rostadt

 

Die FWG beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussempfehlung über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Südliche Rostadt“ vorzulegen.

 

Begründung:

Nach der förmlichen Beendigung des Planfeststellungsverfahrens zur Südumgehung müssen neue raumplanerische Überlegungen zu dem Gebiet der südlichen Rostadt angestellt werden. Hierbei sollte die Zielsetzung verfolgt werden, die südliche Rostadt mit der Festsetzung als Gewerbegebiet zu ordnen und maßvoll zu arrondieren.

 

Die Ordnung der südlichen Rostadt ist dringend geboten. Städtebaulich befindet sich der Bereich in einem derartig ungeordneten Zustand, dass die gesetzliche Verpflichtung der Stadt zur planerischen Abhilfe nach § 1 Abs. 3 BauGB gegeben ist. Gleichzeitig könnte der städtebaulichen Ordnung die maßvolle Arrondierung folgen, und zwar mit dem Ziel, kleinere gewerbliche Unternehmen dort anzusiedeln. Die Stadt verfügt in dem Gebiet über Grundstücke. Neue Möglichkeiten für die Wirtschaftsförderung könnten sich eröffnen. 

 

Über das Gebiet haben qualifizierte Planungsbüros  in den 90iger Jahren und später eine Reihe von Untersuchungen vorgenommen. Der Magistrat verfügt über Vorgänge, die es ihm erlauben, in einer zügigen Weise für die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.


 

Die FWG beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Regionaltangente West

Die Stadt Dreieich begrüßt die geplante Verknüpfung der Regionaltangente West  mit der Dreieichbahn auf der Ostseite der Gleisanlage in Buchschlag.

Die Stadt Dreieich erklärt sich gegenüber dem Land, dem RMV, dem Kreis Offenbach  sowie der RTW – Planungsgesellschaft  bereit, einen angemessenen Finanzierungsbeitrag zu übernehmen.

Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig mit dem Kreis Offenbach als dem Aufgabenträger für den ÖPNV in Verbindung zu treten und über die Refinanzierung des auf den Kreis Offenbach entfallenden Finanzierungsbeitrags  zu verhandeln. Verhandlungsziel sollte eine vorteilsgerechte und solidarische Finanzierungslösung sein.

 

Begründung:

Der Beschlussantrag baut auf dem Bericht des Magistrats vom 05. 10. 2009 sowie auf der Präsentation der RTW – Planungsgesellschaft im Bauausschuss vom 15. 06. auf. Hiernach wird verdeutlicht, dass die Stadt Dreieich nicht abgehängt, sondern in durchaus zufrieden stellender Weise in die RTW einbezogen wird. Die RTW bietet somit die Chance, das ÖPNV – Angebot in Dreieich deutlich zu verbessern. Insbesondere bietet die direkte Anbindung an den Flughafen einen erheblichen Vorteil für unsere Bürgerschaft.

 

Die Stadt Dreieich sollte gegenüber den politischen und planenden Akteuren ihren Willen verdeutlichen, dass sie die RTW mit Nachdruck wünscht und dass sie bereit ist, einen angemessenen Finanzierungsbeitrag zu leisten. In der kommunalrechtlichen Abwicklung ist der Kreis als Aufgabenträger und Gesellschafter der RTW – Gesellschaft zur Mitfinanzierung verpflichtet. Seine Refinanzierung ausschließlich über das Solidarinstrument der Kreisumlage erscheint für die Gemeinden im östlichen Kreisgebiet wenig akzeptabel. Um den Willen des Kreises zielführend zu beeinflussen erscheint es angebracht, die Vorteilsgerechtigkeit zum wesentlichen Finanzierungsmaßstab zu machen, ohne jedoch den Gedanken der Solidarität gänzlich auszublenden.  


 

Die FWG beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadt führt ein Logo mit folgendem Text ein:

          a. Dreieich – die Bildungsstadt

               oder

          b. Dreieich -  Stadt für Bildung und Kultur

               oder

          c. Dreieich -  Standort für Bildung und Kultur

 

  1. Zur graphischen Ausgestaltung wird der Magistrat beauftragt, einen Schüler - Wettbewerb zu organisieren. Die besten Schülerarbeiten sollen prämiert werden. Als Sponsoren könnten interessierte Bankinstitute in den Wettbewerb einbezogen werden.

Begründung:

Mit dem Antrag wird eine schon vor längerer Zeit veröffentlichte Idee der FWG aufgenommen, die Stadt mit einer Marke zu versehen. Die kommunale Bildungsinfrastruktur eignet sich zum Markenzeichen. 

Unsere Stadt hat für ein so genanntes Mittelzentrum eine außergewöhnlich gute Bildungsinfrastruktur. Sie verfügt über ein hervorragendes Angebot im Vorschulbereich, dasselbe gilt für die Grund- und Sonderschulen. Sie ist Standort eines Gymnasiums, einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, einer weiteren Gesamtschule (Europaschule) ohne Oberstufe sowie einer fachlich weit gefächerte Berufsschule mit Wirtschaftsgymnasium. Die Schulen sind hervorragend ausgestattet. Die vierte Drei – Felder Sporthalle in Dreieich, und  zwar an der Heinrich Heine Schule steht kurz vor der Vollendung. Im Norden von Sprendlingen ist mit dem HLL in Ergänzung zur Berufsschule ein Aus- und Fortbildungszentrum entstanden, das seinesgleichen in einer mittelzentralen Stadt sucht. Ebenso stellt die Internationale Schule eine große Bereicherung für unsere Stadt dar.  

Die hervorragende Bildungsinfrastruktur in Dreieich sollte in ein Markenzeichen oder ein Logo für unsere Stadt einfließen. So könnte z. B. auch an unseren Ortseingängen, in gebührender Entfernung zum OD-Schild, ein Schild mit der Aufschrift

       Willkommen in der Bildungsstadt Dreieich oder

       Willkommen in Dreieich, Stadt für Bildung und Kultur

aufgestellt werden.

Auch auf den Briefköpfen der Organe der Stadt sollte das Logo zu erkennen sein.   

Der Umstand, dass zu einem hohen Anteil nicht die Stadt, sondern der Kreis Einrichtungsträger ist, kann den Charakter der Stadt als Bildungsstadt nicht in Frage stellen. Entscheidend ist, welche Bildungsmöglichkeiten in dieser Stadt für seine Bewohner vorgehalten werden. Über das außergewöhnliche Angebot muss ständig eine Kommunikation stattfinden und dies geschieht in geeigneter Weise über ein Logo.

Auf verschiedenen Wegen betreiben Städte „Imagepflege“. So ist z. B. die Stadt Neu-Isenburg Namensgeber eines ICE – Zuges von Frankfurt nach Wien. Der Bürgermeister von Rödermark nimmt die Ansiedlung einer Berufsakademie zum Anlass, seine Stadt zum Bildungsstandort zu profilieren. Es gibt hiernach keinen Grund, das außergewöhnliche Bildungsangebot in Dreieich in vornehmer Zurückhaltung zu würdigen.

Ein Schülerwettbewerb über das schönste Logo könnte die öffentliche Diskussion über die Bildungsstadt Dreieich lebendig gestalten. Lebendigkeit von unten und nicht nur Professionalität von oben – mit dieser Botschaft lassen sich Menschen für unsere Stadt gewinnen.


 

Änderungsantrag der FWG – Fraktion zur Vorlage des Magistrats Nr. XV/006

   

Die FWG – Fraktion bittet, die Beschlussempfehlung des Magistrats wie folgt abzuändern:

 

I. Der letzte Satz über den Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt.

 

II Städtebauliche Entwicklung Pestalozzianlage Dreieichenhain

 

Im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans D 5 „Südlich der Rodgaubahn“ sowie der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans „Pestalozzistraße“ ist eine Bürgeranhörung nach § 3 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit sind hierbei alle drei Planungsalternativen vorzustellen, nämlich

 

·         Entwurfsansatz Wirtschaftlichkeit und Vermarktbarkeit

·         Entwurfsansatz Alternative 1 „Arrondierung

·         Entwurfsansatz Alternative 2 „Gebietserhaltung

 

III Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Pestalozzianlage

    Dreieichenhain nach § 2 Abs. 1 BauGB „Pestalozzianlage Dreieichenhain“

 

1. Für den Bereich der Grundstücke zwischen den Straßen Pestalozzianlage, Am

    Breitengrad und Weimarstraße wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB mit der

    Zielsetzung einer angemessenen Nachverdichtung aufgestellt. Hierbei ist eine

    bedarfsgerechte Fläche für den Kinderspielplatz zu erhalten.

 

2. und 3. :ohne Änderung

 

IV Spielplatzbetreuung durch einen zu gründenden Verein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Idee der Spielplatzbetreuung     durch einen von Anwohnern getragenen Verein. Hierbei ist die Letztverantwortung der Stadt als Träger der öffentlichen Einrichtung „Spielplatz“ zu beachten. Dies gilt insbesondere für Verkehrssicherungspflicht. Ihre „Privatisierung“ wäre sachwidrig. Folgerichtig ist von einer Veräußerung von Grundstücksflächen des Spielplatzes an den zu gründenden Verein abzusehen.    

 

Gründe:

 

Mit dem Änderungsantrag verfolgt die FWG – Fraktion zwei Ziele:

 

zum einen sollte eine Bürgeranhörung zur geplanten Nachverdichtung stattfinden. Als rechtliches Instrument eignet sich hierfür die Regelung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB. Hierbei sollten der Bürgerschaft alle Modelle der Nachverdichtung präsentiert werden.

Zum weiteren sollte die begrüßenswerte Idee einer privaten Spielplatzbetreuung exemplarisch umgesetzt werden. Dies ist jedoch über den Weg einer materiellen Privatisierung nicht möglich. Demgegenüber könnte eine angemessene Verteilung von Rechten und Pflichten bei Letztverantwortung der Stadt für ihre öffentliche Einrichtung ein beispielhafter Schritt sein.     

  


HH Entschließungsantrag: 

Freiwillige Leistungen der Stadt gegenüber dem Landkreis  

 

Beschlusstext: 

Die Stadt wird für die Zukunft keine zusätzliche Aufgabe übernehmen, für deren Erfüllung der Landkreis gesetzlich zuständig ist. Auf der Grundlage des Haushalts 2011 ist der Umfang der städtischen Leistungen, für die der Landkreis zuständig ist, einzufrieren. Nach Vorlage des Gutachtens über das Projekt „Schuldenbremse“ ist zu entscheiden, ob und mit welcher Reichweite die städtischen Leistungen mit Zuständigkeit des Kreises zurückgeführt werden.

 

Begründung:

Die Stadt erbringt eine Reihe von Leistungen, für die nach dem SGB XII, nach dem Hess. Weiterbildungsgesetz oder nach dem Schulgesetz der Kreis Aufgabenträger ist. Auch mit dem diesjährigen Haushalt werden die Leistungen ausgebaut, so etwa die Betreuung der Kinder in Ganztagsschulen oder die Ausweitung der Schulsozialarbeit. Selbst wenn man die gesetzliche Zuständigkeit des Kreises eng auslegt, dürfte der Gesamtaufwand der laufenden städtischen Leistungen mit kreislicher Zuständigkeit im Saldo nicht unter 1 Mio. € liegen.

Die städtischen Leistungen bei Aufgabenträgerschaft des Kreises sind als freiwillige Leistungen an den Kreis zu bewerten. Sie werden letztlich auf der Grundlage von Kassenkrediten finanziert, die am Ende der Haushaltsperiode 2011 zwischen 40 Mio. und 50 Mio. liegen werden. Die Finanzierung von freiwilligen Leistungen über Kassenkredite ist grundsätzlich nicht hinnehmbar.

Mit dem Beschluss soll eine erste Grenze zur Aufgabenträgerschaft der Stadt im Verhältnis zum Kreis gezogen werden.

Eine endgültige Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Stadt weiterhin Aufgaben mit kreislicher Zuständigkeit erfüllt, sollte im Zusammenhang mit dem Projekt „Schuldenbremse“ getroffen werden. Dieser Zusammenhang eignet sich besonders zur Problematisierung der kreislichen und städtischen Aufgabenerfüllung.

Hierbei macht die Fraktion schon jetzt deutlich, dass der geplante Abbau des strukturellen Defizits von ca. 5 Mio. € über eine Anhebung der Hebesätze von Grund- oder Gewerbesteuer nicht in Betracht kommt.   

 


Mindestverordnung Kitas

hier: Klage gegen das Land 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt verlangt von dem Land formgerecht die finanzielle Förderung nach Maßgabe der im Dezember 2008 neu gefassten Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Kindertageseinrichtungen (Mindestverordnung Kitas). Im Falle eines ablehnenden Bescheids erhebt die Stadt in Abrede mit dem Hessischen Städtetag sowie im Benehmen mit den Städten Wiesbaden, Offenbach, Bad Homburg, Taunusstein, Limburg und Groß-Gerau Klage gegen das Land mit dem Ziel der gerichtlichen Durchsetzung ihres Förderanspruchs.

 

Begründung:

Auf die Resolution der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Juni 2010 (Drucksache Nr. XIV/313) nehmen wir Bezug. Hiernach hat die Stadt ihr Unverständnis über ihren Ausschluss von der finanziellen Förderung nach Maßgabe der neu gefassten Mindestverordnung Kitas geäußert.

 

Nach Einschätzung der FWG-Fraktion muss nun die Stadt einen Schritt weitergehen. Begründet wird diese Einschätzung primär durch das beigefügte Schreiben von Minister Banzer an die Freie Wähler Gemeinschaft. Nach diesem Schreiben verbleibt es bei dem Ausschluss der finanziellen Förderung all derjenigen kommunalen Aufgabenträger, die schon vor dem 30. Dezember 2008 die Kriterien der neu gefassten Mindestverordnung erfüllt hatten. Die Begründung des Ministers enthält nur allgemeine Hinweise und geht auf die verfassungsrechtlich verankerte Konnexität sowie auf das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung nicht ein. Es ist nicht zu erwarten, dass das ebenso beigefügte Antwortschreiben der FWG an den Minister zu einer Änderung der Haltung der Landesregierung führen wird.

 

Mit der erbetenen Beschlussfassung soll die Stadt erforderlichenfalls gerichtlichen Rechtsschutz suchen, um ihren Förderanspruch gegen das Land durchzusetzen. Hierbei sollte der Magistrat in Abrede mit unserem Verband, dem Hessischen Städtetag, vorgehen. Gleichzeitig soll der Magistrat den Dialog mit den Städten Wiesbaden, Offenbach, Bad Homburg, Taunusstein, Limburg und Groß-Gerau suchen. Nach den vorliegenden Pressemeldungen wird die Stadt Offenbach gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, um ihre rechtlich begründeten Interessen gegen das Land durchzusetzen. 


Bioabfallsammlung in Dreieich 

hier: Bericht des Magistrats vom 13. 07. 2010 (XIV/260)

 

Die FWG-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, seinen Bericht über die flächendeckende Einführung der Biotonne in Dreieich als Zwischenbericht einzustufen und unter Berücksichtigung des erfolgreichen Modellversuchs in Wicker über die Sortierung des Hausmülls erneut zu berichten.

 

Begründung:

Nach seinem Bericht vom 13. 07. 2009 schlägt der Magistrat die Einführung der Biotonne zum 01.01.2011 vor. Dieser Bericht ist bisher noch nicht im Fachausschuss behandelt worden. Er wirft eine Reihe von Fragen auf. Insbesondere erscheint es problematisch, da die flächendeckende Einführung der Biotonne auf den Rahmen­bedingungen von Dreieichenhain (nur Liegenschaften mit bis zu 4 Wohneinheiten, keine Großwohnanlagen, Freiwilligkeit) aufbaut. Auf die Problematik der Großwohn­anlagen sowie der engen räumlichen Verhältnisse in den Innenbereichen, geht der Bericht nicht ein.

 

Mit dem erfolgreichen Modellversuch in Wicker, wo Dietzenbach und Offenbach ihren Hausmüll sortieren lassen, ergeben sich neue Perspektiven um die zwangsweise Ein­führung der Biotonne und die damit verbundenen erheblichen Konflikte für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden. Nach diesem Modellversuch ist es möglich, die biogenen Stoffe und die Metalle aus dem Hausmüll herauszuziehen und den im nach hinein gesammelten Bioabfall einer Vergärungsanlage zuzuführen. Nach den vorliegenden Berichten ist das Verfahren technisch ausgereift.

 

Desweiteren sind in dem Bericht die Kosten für die flächendeckende Einführung der Biotonne und die Kosten für die Mülltrennung gemäß dem Modell „Wicker“ gegenüberzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten beim Modell Hausmülltrennung geringer sind und keine Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung auftreten.

 

Der erneute Bericht sollte nicht ohne ein Meinungsbild des Kreises Offenbach, der an der verwertungs- und beseitigungspflichtigen RMA GmbH beteiligt ist, gefertigt werden. Auch wenn die RMA GmbH für die Bioabfallverwertung nicht zuständig ist, hat jede Änderung des Sammelsystems der kreisangehörigen Gemeinden Auswirkungen auf den verwertungs- und beseitigungspflichtigen Träger. Die Stadt Dreieich gehört über den Kreis Offenbach zum Solidarverbund der RMA GmbH. Zumindest im Sinne einer Abwägung sollte jedem Stadtverordneten transparent gemacht werden, wie die Bioabfallverwertung sich auf die RMA GmbH auswirkt.

 

Die Erfahrungen der beiden Modellkommunen sind abzufragen und den Stadtverordneten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.

 


Betr.: Resolution Mindestverordnung Kitas (Hafi)

 

Die FWG-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, alle Kindergartenträger und damit auch die Stadt Dreieich finanziell zu fördern, die die Personalstandards nach der Mindestverordnung für Kindertagesstätten erfüllen. Die Mindestverordnung führt zu erhöhten Personalaufwendungen, die das Land auszugleichen hat. Das Land hat hierzu eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

Der von der Landesregierung gemachte Vorbehalt, wonach nur diejenigen Kindergartenträger eine finanzielle Förderung erhalten, die in der Zeit nach dem 30. Dezember 2008 bis zum Inkrafttreten der Mindestverordnung die Vorgaben über die Personalausstattung realisiert haben, ist inakzeptabel. Politisch ist der Stichtagsvorbehalt verwerflich, da er die Gemeinden, die in eine vorbildliche Kinder- und Jugendarbeit investiert haben, benachteiligt. Im Ergebnis bestraft die Landesregierung unsere Stadt für ihre Zukunftsinvestitionen. Rechtlich ist der Stichtagsvorbehalt zurückzuweisen, da er gegen das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip verstößt. Die klare Botschaft der Konnexität lautet: wenn das Land den Gemeinden für die Erfüllung ihrer Aufgaben Standards setzt, hat sie diese Standards zu finanzieren. Dies gilt unabhängig vom Einzelfall für die gesamte kommunale Familie.

 

Schließlich erweist sich der Stichtagsvorbehalt als willkürlich. Er ist kein sachgerechter Differenzierungsgrund für die unterschiedliche Behandlung der Kindergartenträger. Die Landesregierung missachtet hiernach das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung. 

 

Mit Unverständnis stellt die Stadtverordnetenversammlung fest, dass auf der einen Seite die Landesregierung in ihren werbenden Erläuterungen für die „Mindestverordnung Kitas“ auch solchen Kindergartenträgern Finanzierungszusagen gibt, die vor dem Inkrafttreten der Mindestverordnung freiwillig höhere Standards vorgehalten haben, auf der anderen Seite diese Zusage im Falle unserer Stadt nicht einhält. Die Landesregierung untergräbt das notwendige Vertrauen der kommunalen Gebietskörperschaften zum Land, wenn sie nunmehr mit dem 30. Dezember 2008 einen Stichtag für die Freiwilligkeit setzt, um das Förderanliegen unserer Stadt zurückzuweisen.

 

Begründung:

Ergibt sich aus der Resolution.

 


Betr.: Sofortprogramm zur Beseitigung von Straßenschäden

Die FWG-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, einen Bericht über den Zustand der Straßen in Dreieich und die durch die Beseitigung der ermittelten Schäden entstehenden Kosten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.  Sollten dabei Straßen sein für die die Stadt Dreieich nicht die Verkehrssicherungspflicht hat, so sind diese auch zu erfassen und zu kennzeichnen.

In dem Bericht ist auch die Finanzierung – ggf. durch Umschichtung und Verschiebung von Maßnahmen aus dem Investitionshaushalt 2010 aufzuzeigen

 

Begründung:

Der harte Winter hat die bereits stark angegriffen Straßen im Gebiet der Stadt Dreieich drastisch verschlechtert. Zum Teil ist die Verkehrssicherheit der Straßen nicht mehr gegeben.

Kleine Ausbesserungen, wie in den vergangen Jahren, sind nicht zielführend. In der Mehrheit der betroffenen Straßen sind aufwendige Sanierungsmaßnahmen zu erwarten. Diese sind so schnell wie möglich durchzuführen.

Dafür ist eine Aufstellung aller Straßen im Bereich der Stadt Dreieich mit Zustandsbeschreibung, Sanierungsaufwand zur Herstellung der nachhaltigen Verkehrssicherheit und den zu erwartenden Kosten und wer diese tragen muss, erforderlich.  

In einem zweiten Teil sind Möglichkeiten der Finanzierung der Sanierungen aufzuzeigen. Dabei müssen auch Umschichtungen von Mitteln aus dem Investitionshaushalt bzw. Verschiebung von bereits geplanten Maßnahmen zu Gunsten der Sanierung der Straßen betrachtet werden.

Für Straßen die nicht in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Dreieich stehen, sind die entsprechenden verantwortlichen Stellen aufzufordern, die Schäden nachhaltig zu beseitigen.

 


Südumfahrung Buchschlag–Sprendlingen

Die FWG-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.         Die Vorlage des Magistrats Drucksache – Nr. XIV/246-6 wird zurückgestellt.

2.         Im Rahmen der bestehenden Anhörung fordert die Stadt Dreieich das Land als den Vorhabensträger auf, die Planfeststellung in zwei Teilabschnitte zu zerlegen, und zwar in einen

·         Abschnitt I

Neubau der Anschlussstelle BAB 661 im Gewerbegebiet Weibelfeld mit Verbin­dung zur Darmstädter Straße

sowie in einen

·         Abschnitt II

Neubau der Südumfahrung mit der Querung der DB-Strecke und der Ver­knüpfung mit den weitergehenden Verkehrs- und Ausgleichsmaßnahmen.

 

Das weitere Planfeststellungsverfahren soll in einem ersten Schritt auf den ersten Abschnitt  beschränkt werden.

 

Begründung:

Mit dem Antrag zur Unterteilung des Gesamtprojekts in zwei nacheinander folgende Teilab­schnitte wird die Zumutung des ASV Frankfurt an die Stadt zurückgewiesen, von einer Optimierung des Projekts Abstand zu nehmen. Gleichzeitig wird ein realistischer und pragmatischer Weg vorgeschlagen, der zu einem Abbau des Konfliktpotentials führen kann.

Im einzelnen:

Mit dem vom Magistrat weitergegebenen Hinweis des ASV Frankfurt, entweder die Stadt Dreieich schaffe ein klares politisches Votum zugunsten des Projekts oder das Projekt werde vom Land endgültig beendet, verkennt das ASV Frankfurt, dass die Südumfahrung Dreieich/Buchschlag mit Anschluss an die BAB 661 ein Projekt des Landes ist und sein Bedarf in seinem Straßenverkehrsplan ausgewiesen wird. Der rechtlich aus der Fachplanung und der Raumordnung gewonnene Bedarf wird besonders durch die planfestgestellte Erweiterung des Frankfurter Flughafens, die das Terminal 3 im südlichen Bereich des Flughafens enthält, begründet.

Mit der Erweiterung trägt das Land die infrastrukturelle Verantwortung für das erhöhte Verkehrsaufkommen in der Ost – West – Achse. Hiernach überschreitet die Zumutung des ASV Frankfurt, die Stadt möge von einer weiteren Optimierung Abstand nehmen und in praktisch „digitalisierter Ja – Nein Form“ ihr Anhörungsrecht wahrnehmen, die rechtlichen Grenzen der Planfeststellung. Das ASV hat sich mit dem Anliegen der Stadt in Form einer Abwägung und nicht in einer „Ja/Nein“–Abfrage auseinanderzusetzen. Die Zumutung widerspricht im Übrigen dem Selbstverständnis der Kommunalpolitiker unserer Stadt, wonach die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in optimaler Weise wahrzunehmen sind. Die Bürgerinnen und Bürger könnten nicht nachvollziehen, wenn ihre Kommunalpolitiker gegenüber dem Land bei der Realisierung eines Landesprojekts Kompromisse zu ihren Lasten eingehen würden. 

Die FWG–Fraktion will es nicht bei der Zurückweisung der Zumutung des ASV Frankfurt belassen. Dies würde ihrem Sinn für praktische Lösungen widersprechen. Sie unterbreitet hiernach den Vorschlag, das Projekt in zwei Teilabschnitte zu gliedern. Der erste Teilabschnitt des Autobahnanschlusses im Gewerbegebiet Weibelfeld enthält weniger Konfliktpotential und könnte in einem ersten Schritt realisiert werden. Der zweite Abschnitt enthält ein hohes Konfliktpotential, insbesondere auch, soweit man die Querung der DB–Linie Frankfurt – Heidelberg denkt. Dass die Bürgerinnen und Bürger aus dem südlichen Buchschlag im Sinne einer optimalen Wahrnehmung ihrer Interessen zumindest eine Unterführung fordern, ist sehr gut nachvollziehbar.

Mit der Realisierung des ersten Teilabschnitts gewinnt die Stadt Möglichkeiten für die weitere Stadtentwicklung. Zum einen können über verkehrslenkende Maßnahmen etwa 6000 bis 8000 Fahrzeuge aus dem Innenbereich von Sprendlingen herausgehalten werden. Hiernach würden sich die Möglichkeiten für eine Aufwertung des Innenbereichs verbessern. Zum weiteren kann endlich die südliche Rostadt geordnet und weiter entwickelt werden. Ziel sollte es hierbei sein, die südliche Rostadt zu arrondieren und als Gewerbegebiet für Handwerks­unternehmen und kleinere Dienstleistungsbetriebe auszuweisen.

 


Anfrage zum Ausstiegsverfahren Heckenborn 

Bei einem Ausstieg aus dem Verfahren Heckenborn kann nach dem jetzigen Städtebaulichen Vertrag nur eine neue Entwicklung des Gebietes mit der KE erfolgen.

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen ob eine Arrondierung der Grundstücke entlang der Herrenröther Straße ohne den jetzigen Projektentwickler möglich ist.

Hierbei ist auch mit der Bauaufsicht abzuklären ob notfalls eine Bebauung nach § 34 BauBG denkbar ist.

 


Flächen für Bebauung ausweisen

Der Magistrat der Stadt Dreieich wird gebeten zu prüfen, inwieweit folgende Flächen einer Bebauung zugeführt werden können:

1.

Endwidmung der Stichstraße Richtung Baierhansenwiesen zwischen den Hausnummern 52 und 54 der August-Bebel-Straße und Ausweisung als Baugrundstück (Fläche ca. 250 m² - Flurstück 375/8)

2.

Teilweise Endwidmung (Verschmälerung) der Stichstraße Richtung Baierhansenwiesen zwischen den Hausnummern 44 und 46 der August-Bebel-Straße und unter zusätzlicher Verwendung der städtischen Grünfläche neben Hausnummer 46 und somit Ausweisung von Baugrundstücken (Flächen: ca. 500 m² Grünfläche (Flurstück 602/1) und ca. 600 m² (Flurstück 601/1))

 


Betr.: Mehrkosten beim Bau der Kreuzung Rathenau-/Frankfurter Straße

Die FWG-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Stadt Dreieich wird aufgefordert, den Stadtverordneten eine genaue Aufschlüsselung der Mehrkosten beim Bau der Kreuzung Rathenau-/Frankfurter Straße bis zur nächsten Sitzungsrunde vorzulegen.

In der Aufschlüsselung (die in Tabellenform vorzulegen ist) sind die ursprünglich geplanten Kosten und die jetzt ermittelten (erhöhten) Kosten einzutragen und gegenüberzustellen. Zu jeder Erhöhung oder Absenkung ist der Grund und eine kurze Erläuterung anzugeben warum diese eingetreten ist und nicht bereits bei der ersten Schätzung berücksichtigt wurde.

Pauschalisierungen wie „sonstige Kosten“ oder ähnliches sind dabei zu vermeiden.

Begründung:

Bei Überschreitungen von in den WP eingestellten Haushaltsmitteln für ein Projekt sind die Gründe für die Stadtverordneten klar und unmissverständlich aufzuarbeiten und ihnen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden von den Stadtverordneten nach Beratung in den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung guten Glaubens nach Vorlage durch das entsprechende Dezernat und nach Genehmigung durch den Kämmerer eingestellt.

Ändert sich dieser Mittelansatz um fast 50% so sollte es eine Selbstverständlichkeit sein den Stadtverordneten die Gründe für eine solche Abweichung expliziert darzustellen.

Dabei ist es unerheblich ob eine positive oder negative Abweichung vorliegt.

Nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen diese Aufstellung für den Umbau der Rathenaukreuzung ohne großen formalen Akt im Vorfeld der letzten Stadtverordnetenversammlung (Feb. 09) zu erhalten, wird nun ein formeller Antrag gestellt.

Die Aufschlüsselung der Mehr- bzw. Minderkosten im Vergleich der beiden Kostenvoranschläge ist Aufgabe des Baudezernates und nicht der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Auch der gebildete Akteneinsichtsausschuss hat diese Aufgabe nicht zu leisten.

Das dem HAFI vorgelegte und in der Sitzung des HAFI im Februar verlesene Schreiben von DorschConsult erfüllt diese Forderung nicht einmal ansatzweise und ist für die Information der Stadtverordneten völlig ungeeignet.

Gemäß der internen Verfügung der 1. Stadträtin wird dieses Ansinnen formal über den Magistrat gestellt.


 

FW wollen Signalanlage für die Autobahnauffahrt A 661/B46 neu

Aktueller Antrag der FWG Fraktion

Die FWG-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (Bund, Land, ASV etc.) schnellstmöglich auf eine Umsetzung der Signalisierung der Anschlussstelle Autobahnauffahrt A661/B46 neu hinzuwirken.

Begründung:

Mit der Durchbindung der Querspange Nord und der Schließung des Teilstückes der L 3317 wird erheblicher Mehrverkehr auf den Knotenpunkt Auffahrt A 661 zukommen.

Bereits jetzt stellt der Abzweig der B 46 – Zufahrt zur A 661 in Richtung Offenbach einen auffälligen Verkehrsknoten dar, was die offiziellen Unfallzahlen und 3 leicht verletzte Personen im Zeitraum 1.12.2007 bis 30.11.2008 belegen.

Zusätzlich kommt es gerade in Berufsverkehrszeiten immer wieder zu heiklen Situationen die allerdings in die offiziellen Unfallzahlen keinen Eingang finden.

Seit dem Ortstermin vom März 2006 ist das Erfordernis einer Signalisierung unbestritten.

Eine schnellstmögliche Entschärfung des Bereichs durch eine Signalisierung, ähnlich wie diese bereits an der Auffahrt in Neu Isenburg besteht, ist daher dringender denn je erforderlich.

 


 

FW wollen Bericht zum geplanten Ausbau des Flugplatzes Egelsbach

Aktueller Antrag der FWG Fraktion

 

Betr.: Antrag für den HAFI; hier: Ausbau Flughafen Egelsbach

Die FWG-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

1.  Über den geplanten Ausbau des Flugplatzes Egelsbach zu berichten,

2.  Die Entwicklungsstudie der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) zum Ausbau des Flughafens Egelsbach bei der Gesellschaft anzufordern und den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. 

3. Bei der nach § 32b Luftverkehrsgesetz zuständigen Genehmigungsbehörde die Aufnahme der Stadt Dreieich in die Fluglärmkommission zu beantragen.

Begründung:

Nach einem Gesellschafterbeschluss der HFG – Gesellschafter - KVBG Kreisversorgungsbeteiligungs-Gesellschaft (39,22 Prozent Geschäftsanteile), die SOH Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (33,44 Prozent), die Gemeinde Egelsbach (11,01 Prozent), die Stadt Langen (9,44 Prozent) sowie die Stadtwerke Langen GmbH (6,89 Prozent) – ist geplant, die im Jahre 2004 in Betrieb gestellte Start- und Landebahn um 270 m zu verlängern und um 30 m zu verbreitern. Das Abfluggewicht der Flugzeuge soll auf 25 Tonnen erhöht werden. Mit den Ausbaumaßnahmen sollen Flugzeuge mit Zuladung bis zu 74 Flugpassagieren in Egelsbach starten und landen können.

Die geplanten Ausbaumaßnahmen führen zu mehr Fluglärm sowohl in Offenthal als auch in Götzenhain. In der Berichterstattung ist insbesondere auf diesen Punkt einzugehen. Zu berichten ist auch, wie sich die Schutzzonen nach dem FluLärmG im Falle des Ausbaus von Egelsbach verändern werden.

Um die Bürgerinnen und Bürger von Dreieich frühzeitig über die geplanten zusätzlichen Belastungen informieren zu können, aber auch um Rede und Antwort stehen zu können ist unseres Erachtens nach eine frühzeitige Information der Mitglieder des Stadtparlaments notwendig. 

Derzeit ist die Stadt Dreieich nur durch den Kreis Offenbach in der Fluglärmkommission vertreten. Um über die Entwicklungen des Ausbaus zeitnah informiert zu sein und auch die Meinung der Stadt Dreieich direkt vertreten zu können ist es wichtig, dass die Stadt in der Fluglärmkommission vertreten ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Dreieich in ihrem Sinne vertreten werden.


Freie Wähler wollen Parkplatzsituation im Stadtteil Buchschlag verbessern

Ergänzungsantrag der FWG zur Drucksache XIV/211

Verbesserung der Parksituation im Stadtteil Buchschlag

 An den Antrag der CDU werden folgende 2 Absätze angefügt:

 1.      Schrägparken

Ob auf der Nord- oder Südseite entlang der Buchschlager Allee ein Schrägparken zwischen Hirschgraben und Hainer Trift durch Markierung möglich ist.

2.      Regionaltangente West

Ob im Zuge der Planung der Regionaltangente West durch die RTW Planungsgesellschaft mbH eine Erweiterung der vorhandenen P&R-Anlage mit untersucht wird, und wer für eine mögliche künftige Erweiterung (Parkdeck) die Kosten trägt.

 

Begründung:

Zu 1: Schrägparken

Die Ausgabe von Anwohnerparkberechtigungen ist zwar eine Lösung um bestimmte Wohnstraßen von Dauerparkern freizuhalten, bringt jedoch die Gefahr mit sich, dass Berufspendler andere Wohnstraßen (z.B. südl. Bereich Buchschlag) zum Parken suchen. Aus diesem Grund soll geprüft werden, ob in einem Teilstück der Buchschlager Allee das Markieren von schrägen Parkplätzen möglich ist, um so die Parksituation zu entlasten.

Zu 2: Regionaltangente West

Die Regionaltangente West (RTW) ist eine geplante Schnellbahnlinie, die nicht durch die Frankfurter Innenstadt verläuft, sondern den Westen Frankfurts umfährt. Dies bedeutet eine direkte Verbindung zwischen den dicht besiedelten Städten des Hochtaunuskreises, wie Bad Homburg und Oberursel, und dem Flughafen, dem Gewerbegebiet Eschborn, Neu-Isenburg und Dreieich-Buchschlag.

Durch diese Verbindung entfällt das zeitaufwendige Umsteigen in der Frankfurter Innenstadt.

Es muss davon ausgegangen werden, dass mit Inbetriebnahme dieser RTW viele Berufspendler das P&R Angebot an den betreffenden Haltestellen, hierunter wird auch der Bahnhof Dreieich-Buchschlag fallen, mehr als je benutzen werden.

Dies sollte für den Magistrat Anlass sein bereits jetzt schon mit dem RMV und der neu gegründeten RTW Planungsgesellschaft mbH dahingehend Verhandlungen aufzunehmen die sicherstellen, dass die notwendigen Parkplätze, sowohl von der planerischen als auch von der finanziellen Seite, mit untersucht werden.


"Benutzungsordnung für die Sportanlagen in der Stadt Dreieich"

 

Die FWG Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die "Benutzungsordnung für die Sportanlagen in der Stadt Dreieich" wird unter dem Punkt: "Regelung für den Trainings- und Spielbetrieb" wie folgt geändert:

 

Der Textteil

 

Ø      "Training auf dem Rasenplatz ist nur bei trockener Witterung und mit Tausendfüßlern bzw. Turnschuhen gestattet".

 

wird abgeändert und lautet künftig:

 

Ø      "Training auf dem Rasenplatz ist ab der B-Jugend nur bei trockener Witterung und mit Tausendfüßlern bzw. Turnschuhen gestattet".

 

Begründung:

1.      Kinder richten mit ihrem geringen Körpergewicht keine Schäden auf dem Rasenplatz an, auch wenn sie mit Nockenschuhen trainieren.

2.      Da Kinderfüße bis zu einem gewissen Alter schnell wachsen, bedeutet dies für die Eltern, dass pro Jahr 2 Paar Schuhe gekauft werden müssen. Da man für das Training derzeit Tausendfüßler (oder Turnschuhe) benötigt und für den Spielbetrieb Fußballschuhe, ergibt sich ein Bedarf von 4 Paar Schuhen im Jahr. Bei einer Familie mit 3 Kindern im Fußballsport bedeutet dies den Kauf von 12 Paar Schuhen im Jahr. Da es genügend Familien gibt, für die dies finanziell nicht machbar ist, sollte der Absatz wie oben beschrieben geändert werden.

3.      Fußball sollte für jeden erschwinglich sein.

 


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